LEISTUNGEN
Leasingvertrag - Teilamortisation
Hier wird bereits beim Vertragsabschluss ein Restwert vereinbart. Dieser ist bei der Kalkulation der monatlichen Rate berücksichtigt. Diese Vertragsart eignet sich besonders für langlebige und wertstabile Wirtschaftsgüter, wie z.B. schwere Nutzfahrzeuge sowie langfristig einzusetzende Maschinen. Bei Vertragsende kann das Objekt gekauft oder der Vertrag verlängert werden.
Leasingvertrag - Vollamortisation
Hier handelt es sich um einen Leasingvertrag ohne Restwert, der sich besonders für innovative und schnelllebige Wirtschaftsgüter eignet (z.B. EDV, Büromaschinen, Telefonanlagen). Der Kunde hat zum Vertragsende ein Rückgaberecht oder die Möglichkeiten der Vertragsverlängerung oder des Kaufs.
Kündbarer Leasingvertrag
Der kündbare Leasingvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann zu vertraglich festgelegten Konditionen gekündigt werden. Dieser Vertrag eignet sich, wenn z.B. ein Objekt früher als geplant ausgetauscht werden muss.
Mietkaufvertrag
Diese Vertragsart ist geeignet, wenn der Kunde das Objekt in seiner Bilanz als Anlagevermögen aktivieren möchte. Dies kann z.B. aus Gründen der Beantragung von Fördermitteln notwendig sein. Das Eigentum am Wirtschaftsgut erlangt der Kunde mit Zahlung der letzten Mietkaufrate. Die Mehrwertsteuer auf die Gesamtforderung ist am Vertragsbeginn fällig.
Absatzfinanzierung
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Weitere alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind besprechen wir gern gemeinsam.
BUCHHOLZ FINANZLEASE
Leasing - Mietkauf - Finanzierung
- Fahrzeuge (PKW, Transporter, leichte und schwere LKW, Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, Auflieger, Anhänger)
- Baumaschinen (z.B. Bagger, Radlader, Fördertechnik, Brechanlagen, Straßenbautechnik)
- Landmaschinen
- Maschinen und technische Anlagen (z.B. Metallbearbeitungsmaschinen, Schweißtechnik, Holzbearbeitungsmaschinen)
- Büro- und Kommunikationstechnik (z.B. Telekommunikationsanlagen, PC, Druck- und Kopiertechnik)
- Praxiseinrichtungen und Medizintechnik